Das stimmt! Die Reaktionen auf unseren Pecunia Artikel sind groß!
Natürlich haben alle User Recht, die uns heute Morgen eine E-Mail geschrieben haben. Diese Vertragskonstruktion macht nahezu jedes Unternehmen, das den LV-Ankauf praktiziert, heißt als Schlußfolgerung, hat die Anordnung der BaFin Bestand, dann ist das AUS der LV-Ankaufsgesellschaften in dieser Form besiegelt und dann sind sicherlich weitere Anordnungen von Seiten der BaFin zu erwarten.