AFA AG empfiehlt Abschluss betrieblicher und privater Altersvorsorge
Um der drohenden Altersarmut zu entgehen, rät die AFA AG jedem Angestellten bereits in jungen Jahren zum Abschluss einer betrieblichen und einer privaten Vorsorge. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV genannt. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt allerdings entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf diesen Anspruch hinzuweisen (Urteil vom 21.01.2014, Az.:[Weiterlesen…]