Am heutigen Tag hatten wir ein überaus interessantes Gespräch mit dem BM für Verbraucherschutz. Wir wollten mal Einiges erfahren, was das BM so in diesem Bereich zu tun beabsichtigt. Wir wollten aber auch wissen, wo das BM derzeit „Schwachstellen“ sieht.
Den Versicherungsmarkt sieht man mit der EU-Vermittlerrichtlinie als „gut geregelt“ an. Schwachstellen sieht man im Bereich der Produkte, die derzeit noch „ungeregelt“ sind.
Zukünftig will/wird man auch das „Quereinsteigen“ wesentlich schwieriger machen. Man will ganz klar vermeiden, das Beratungen zu Kapitalanlagen durchgeführt werden, wo die Berater keine oder nur eine „kurze Ausbildung-Qualifizierung“ nachweisen können.
Hier sieht man die Gefahr Seitens des BM, das hier nur „Menschen gewonnen werden sollen, die ihre Verwandtschaft, Freunde und Bekannte“ abklappern und dann wieder der Beschäftigung „ade“ sagen.
Qualität soll hier ganz klar Mehrwert und mehr Sicherheit für den Kunden bringen. Orientieren will man sich hier an den Ausbildungsgrundsätzen der großen Finanzberatungsgesellschaften wie AWD, DVAG, OVB, MLP usw.
Auch die Finanzmarktregulierung des Marktes durch die BaFin soll verstärkt werden. Die Bundesbank soll hier in viele „Aktionen“ mit einbezogen werden, um den Markt besser zu überwachen.
Finanzberatung soll zukünftig „eher in den Bereich Honorarberatung“ gehen, nicht nur provisionsabhängig durchgeführt werden. Auch die Ausweisung von Provisionen und sonstigen Kosten soll transparenter gemacht werden.
Hier zum Beispiel nicht nur im Prospekt ausgewiesen werden, sondern auch im Informations-/Beratungsprotokoll. Gesamtkosten über 10% sollten zukünftig der Vergangenheit angehören, wenn es nach dem BM geht.
Überlegt wird wohl auch, ob jeder Berater auch für alle Produkte die er anbietet, zukünftig den Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflicht erbringen muss. Verkauft (angeboten) werden dürfen dann nur noch Produkte, wo diese Vermögensschadenshaftpflicht vorliegt.
Das wäre auch aus unserer Sicht ein interessanter Ansatz.