Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es in jüngster Zeit zu Wertpapiergeschäften gekommen, die nicht von den berechtigten Personen in Auftrag geben wurden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte in illiquiden ausländischen Freiverkehrswerten.
Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:
Achten Sie darauf, Ihre Konto- und Depotdaten nicht an unberechtigte oder unbekannte Personen weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Anrufer, die sich als vermeintliche Anlageberater, Vermittler oder auch Mitarbeiter der BaFin ausgeben. Teilen Sie diesen keine Konto- oder Depotnummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kennwörter mit. Übermitteln Sie keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden oder Sie Faxe oder E-Mails von Unbekannten mit vermeintlichen Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen erhalten und Sie aufgefordert werden, dazu Konto- und Depotdaten preiszugeben.
Folgende Wertpapiere sind betroffen:
Anglo African Minerals plc IE00B66ML191
Aragon Labs plc (jetzt: Mingo Bay Properties plc) GB00B2NPLL36
CMX Capital Markets Exchange AG CH0044984836
Earthsearch Communications Inc. USU2677R1050
Ecotrend Holding AG LI0037482556
Enexoma AG DE000A0RFK14
Fashionact Industries Inc. USU947591041
Gaiacor International PLC GB00B6393847
Global Mineral Resources Corp. US37946H1014
Hulbee AG CH0044559604
Human Biosystems (jetzt: San West Inc.) USU445212082
London Hong Kong Exchange plc GB00B3D35R83
MedX Ltd. GB00B4KQGK75
Paco Integrated Energy Inc. US69523R1032
Pharma Kontor AG CH0037372957
Plim Cooperation AG CH0048239856
Prime Gold Invest AG CH0044886478
Tri-Hub International US89557T1060
VAN Verde AG CH0045495816
Vitascanning AG CH0048785908
West African Gold Res. Mining Registered Shares o.N. CA9511081098
In diesem Zusammenhang macht die BaFin auch noch einmal auf ihren Hinweis zum vermehrten Auftauchen von Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen sowie auf ihre Verbraucherbroschüre Wertpapiergeschäfte – Was Sie als Anleger beachten sollten – aufmerksam.
Bonn/Frankfurt a.M., den 12. Oktober 2010
Quelle: BaFin