Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. August 2010 die Angebote von Stephan Keck, Engelsbrand, zum Erwerb von Aktien der All for One Midmarket AG, Filderstadt, und der TRIPLAN Aktiengesellschaft, Bad Soden am Taunus, untersagt. Die Angebote verstoßen gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).

Stephan Keck hatte am 19. August 2010 mehrere Angebote auf der Internetseite www.sk-automatisierung.de veröffentlicht. Die BaFin hat die beiden Angebote untersagt, da die Angebotsverfahren nicht ordnungsgemäß, also unter Berücksichtigung des WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung durchgeführt werden.

Die Untersagungsverfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Derzeit gibt es auch sonst keine von der BaFin genehmigten öffentlichen Angebote zum Erwerb von Aktien der All for One Midmarket AG und der TRIPLAN Aktiengesellschaft.

Die Aktien der All for One Midmarket AG und der TRIPLAN Aktiengesellschaft sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im regulierten Markt zugelassen.
Die österreichische Übernahmekommission hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung mehrerer Angebote von Stephan Keck eine Presseinformation herausgegeben (www.takeover.at).

Quelle:BaFin