Die Bausparkassen verschaffen sich von den Bausparern Geld zu günstigen Konditionen, indem sie für das angelegte Bausparguthaben nur einen niedrigen Zins zahlen.
Dieses Geld wird wiederum zu vergleichsweise günstigen Zinsen an die Kunden in Form des Bauspardarlehens ausgeliehen. Allerdings stehen diese Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Das bedeutet: Eine Bausparkasse kann nur so viel an Bauspardarlehen vergeben, wie auf der anderen Bilanzseite in Form von Bausparguthaben abgedeckt ist.
Aus diesem Grund haben Bausparverträge eine besondere Gestaltung. Sie schließen zunächst einmal einen Vertrag über eine bestimmte Summe ab, dann beginnen Sie mit dem regelmäßigen Sparen, wobei auch Extra-Einzahlungen möglich sind. Je nach angesammeltem Guthaben erhöht sich Jahr für Jahr die so genannte „Bewertungszahl“. Hat sie eine bestimmte Höhe erreicht, ist der Vertrag zuteilungsreif. Sie können dann die Differenz zwischen dem bereits vorhandenen Guthaben und der Vertragssumme als Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Je nach Tarifvariante ist die Zuteilungsreife meist dann erreicht, wenn das Guthaben etwa 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme beträgt (sog. Mindestsparguthaben) und der Vertrag fünf bis neun Jahre regelmäßig bespart wurde. Die Tilgung des Darlehens erfolgt vergleichsweise zügig und ist üblicherweise nach zehn bis fünfzehn Jahren abgeschlossen. Daher müssen Sie beim Bauspardarlehen aufgrund des hohen Tilgungsanteils eine höhere monatliche Kreditrate einplanen als bei einem Bankdarlehen mit langsamerer Tilgung. Dafür begnügen sich Bausparkassen bei der Grundschuldabsicherung mit dem zweiten Rang oder verzichten bei kleineren Darlehenssummen ganz auf die Grundschuld.
Bausparverträge sind jedoch oftmals mit Nebenkosten verbunden. Dazu zählt die am Beginn fällige Abschlussgebühr, bei manchen Anbietern eine monatliche Kontoführungsgebühr sowie eine bei der Darlehensauszahlung fällige Darlehensgebühr. Diese Nebenkosten verteuern letztendlich den Kredit und sind dafür verantwortlich, dass trotz Ausweisung des Effektivzinses die Konditionen nicht transparent sind. Sowohl die Abschlussgebühr als auch die Darlehensgebühr werden allerdings von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als rechtlich unzulässig angesehen und sind derzeit Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Sollten die Gerichte die Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilen, so können Bausparer die Gebühren zurückfordern.
Vorteile des Bauspardarlehens:
Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit
Verzicht auf Grundschuld ohne Zinsaufschlag bei kleineren Darlehenssummen
Sondertilgungen sind jederzeit in unbegrenzter Höhe möglich.
Nachteile des Bauspardarlehens:
Intransparente Konditionen wegen hoher Nebenkosten
Zeitpunkt der Kreditzuteilung ist nicht garantiert
Hohe finanzielle Belastung wegen kurzer Rückzahlungsdauer
Niedrige Guthabenzinsen während der Ansparphase