Vor allem wenn er Bereich Verbraucherschutzes agiert? Nein, sagen wir ganz klar. Dadurch macht er sich ggf. der Falschberatung von Kunden mitschuldig, denn berät der Vertrieb, den er empfohlen hat nicht ordentlich, dann fällt das auf den Empfehlenden zurück.

Was völlig in Ordnung ist, wenn er auf seiner Webseite eine Suchfunktion nach seinen Mitgliedern einrichtet, und sagt wer bei ihm, und unter welchen Bedingungen, Mitglied werden kann. So kann der Nutzer selber entscheiden ob er die Dienstleistung des Beraters nutzen will. Wenn ich aber zum Beispiel Unternehmen empfehle, dann muss ich die Kriterien immer wieder einer Überprüfung unterziehen, wenn diese dann vom Unternehmen nicht erfüllt werden,dann muss ich das Unternehmen aus der Empfehlungsliste sterichen.