Auch wenn es zugegeben etwas rüde ist, legt man am besten ganz schnell auf. Denn der Spruch vom Steuern-Sparen ist nur ein Köder. Damit soll man zu einem Termin mit einem Finanzberater gelockt werden. Und die redegewandten Verkaufsprofis wollen nur eines: Den Laien überzeugen, sich für eine ihrer Geldanlagen zu entscheiden. So soll man häufig Anteile an Gesellschaften kaufen, die Häuser oder Wohnungen verwalten. Das klingt beim ersten Hinhören nach einer todsicheren Sache. Schließlich kommt bei einem Haus durch Mieteinnahmen immer Geld rein.
Allerdings rechnet sich das Ganze ganz schnell nicht mehr, wenn Wohnungen leer stehen. Oder wenn zuviel für die Verwaltung drauf geht. Dann macht der Immobilienfonds Verluste und das investierte Geld ist ganz schnell weg. Besonders herb sind die Verluste, wenn man sich vorab Geld geliehen hat, um beim Hausgeschäft mitmachen zu können. Denn die Fondanteile kosten oft viel Geld. Da ist man schnell mit mehreren zehntausend Euro dabei, die nur die wenigsten zur Verfügung haben. Oft findet dann im Beratungsgespräch beides statt: Man unterzeichnet den Kaufvertrag für die Anteile am Immobilienfond und unterschreibt gleich noch einen Kreditvertrag. Geht beim Fond etwas schief, muss man die Raten fürs Darlehen trotzdem weiter zahlen.
Von solchen Risiken hören Laien im Verkaufsgespräch natürlich nur wenig, wissen Verbraucherschützer. Stattdessen ziehen die Finanzberater alle Register, um bei unerfahrenen Anlegern eine sehr menschliche Eigenschaft zu wecken: die Gier. Da werden etwa jährliche Gewinne von zwanzig Prozent oder mehr versprochen. Allerdings sind das immer nur Vorhersagen. Und die gelten nur für den Idealfall. Oder der Finanzberater verspricht, sich um eine ganze geheime staatliche Förderung zu kümmern. So geheim sind die staatlichen Fördermöglichkeiten aber gar nicht. Die meisten Deutschen kennen sich nur eben im komplexen Steuerrecht nicht aus und lassen sich von diesem Versprechen dann locken. Auch üblich: Der Finanzlaie wird gedrängt, sofort zu unterschreiben. Weil es eben die Förderung nicht mehr lange gibt. Oder die Geldanlage nur einem sehr begrenzten Kundenstamm offen steht. Das sind natürlich reine Verkaufstricks. Die sollen dem Anleger die Möglichkeit nehmen, sich vorab bei anderen Anbietern oder unabhängigen Berater genauer zu informieren. Einige Berater oder Beratergesellschaften werben auch mit Gütesiegeln wie „Empfehlung vom Bund der Verbraucher“ oder „Vom Bund der Sparer zertifiziert“. Anlegerschützer wissen: Solche Gütesiegel sind gar nichts wert, die klingen nur gut.
Wer auf windige Finanzberater reingefallen ist, hat durchaus gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Allerdings kann das ein langer Weg sein. So hat der Bundesgerichtshof, die höchste Instanz in Deutschland, gerade erst entschieden: Der Berater haftet, wenn er weiß, dass sein Kunde risikoarm anlegen will und er ihm trotzdem Anteile an Immobilienfonds empfiehlt. Denn droht immer das Risiko eines Totalverlustes. Nur haben die meisten der Finanzberater selbst kein großes Vermögen. Sie können also auch nichts erstatten. Das heißt: Der Geschädigte muss gegen die Gesellschaft klagen, die den Fond herausgegeben hat. Und das kann schwierig werden, weil die Gesellschafter dann gern behaupten, mit dem Berater gar nichts zu tun zu haben. Die Folge sind endlos lange und zermürbende Prozesse. Ohne Rechtsschutzversicherung hat man da schlechte Karten.
Im Übrigen kann man mit den beschriebenen Geldanlagen durchaus Steuern sparen, sagen Verbraucherschützer. Diese Anlagen sind allerdings nur etwas für Menschen, die im Jahr fünfzigtausend Euro und mehr verdienen. Denn die haben zum einen genug Geld fürs Investieren. Und sie können mit den möglichen Verlusten aus den Immobilien-Geschäften Ihre Steuerschulden klein rechnen.