Die Erstellung eines Pflegegutachtens ist die Basis dafür, um von der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Leistung zu erhalten.
Im Regelfall wird dieses Pflegegutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen, auch MDK genannt, erstellt. Sie sollten allerdings wissen, dass der MDK im Sinne der Pflegeversicherung beurteilt und nicht immer unbedingt im Sinne der Pflegenden und Pflegebedürftigen, deshalb empfiehlt Ihnen die Pflegegutachten- Zentrale immer die Hinzuziehung eines privaten Pflegegutachters.Somit können sie ihre eigenen Interessen besser schützen. Bei der Erstellung eines Pflegegutachtens wird wird ermittelt, wie groß der Pflegeaufwand ist und welcher Zeitrahmen damit verbunden ist. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird die Pflegestufe definiert und auch festgesetzt, ob eine häusliche, eine ambulante oder eine stationäre Pflege erforderlich ist.
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www.pflegegutachter-verzeichnis.de