„Die Außenwand ist so dick, die brauchen wir nicht zu dämmen“. Das hören die Energieberater der Verbraucherzentrale immer wieder.
So verbreitet diese Meinung ist, so falsch ist sie auch. Die Dämmwirkung einer 60 cm starken Bruchsteinmauerwerkswand entspricht ungefähr 0,6 cm Polystyroldämmung der Wärmeleitgruppe 035. Gleichwohl ist die Wärmespeicherfähigkeit einer Bruchsteinwand aufgrund der hohen Masse und des Materials wesentlich höher als die von Dämmstoffen. Die Energieberater der Verbraucherzentrale erläutern aber, dass Dämmwirkung und Wärmespeicherfähigkeit nicht verwechselt werden dürfen. Vergleicht man eine Bruchsteinwand mit einem Fass, so entspricht der Inhalt des Fasses dem Energiegehalt der Wand. Allerdings hat dieses Fass sehr viele Löcher, durch die die Energie abfließen kann. So muss permanent in großem Maße „Energie nachgefüllt“, d. h. nachgeheizt werden, um das Temperaturniveau zu halten. Diese „Energielöcher“ der Bruchsteinwand können durch eine Außenwanddämmung gestopft werden. Damit wird der Energieabfluss minimiert und die positive Eigenschaft der hohen Speicherfähigkeit der Bruchsteinwand kommt in vollem Maße dem Innenraum zugute.
Voraussetzung für die Außenwanddämmung ist allerdings, dass die Wand trocken ist. Bei feuchte- und salzbelastetem Mauerwerk mahnen die Energieberater der Verbraucherzentrale erst eine fachgerechte Sanierung an. Danach kann die Wand mit allen üblichen Materialien gedämmt werden. Für die besonders ökologischen Materialien wie Schafwolle, Hanf oder Zellulose bietet der Markt allerdings noch keine Wärmedämmverbundsysteme an. Bei diesen Materialien ist ein hinterlüftetes System auszuführen, das in der Regel etwas teurer ist.
Quelle: VBZ Saarland