Der Fonds kann Garantien für neu begebene Schuldtitel und begründete sonstige Verbindlichkeiten von Finanzunternehmen abgeben. Hierbei garantiert der SoFFin dem Käufer des Schuldtitels die Bedienung, also Rückzahlung, der vereinbarten Summe bei Fälligkeit.
Sollte die Bank dazu nicht in der Lage sein, müsste der SoFFin einspringen. Für den Investor vermindert sich das Risiko eines Verlustes. Für die Bank wird es so leichter, sich Liquidität am Markt zu beschaffen. Die Laufzeit der garantierten Verbindlichkeiten beträgt grundsätzlich 36 Monate und maximal 60 Monate.
Für die Gewährung von Garantien erhebt der Fonds einen individuellen Prozentsatz des garantierten Höchstbetrages, der das Ausfallrisiko abbildet. Dieser kann zwischen 0,5 % und 2,5 % p.a. liegen.
Die Garantiegewährung setzt eine angemessene Eigenkapitalausstattung des begünstigten Finanzunternehmens voraus. Die Obergrenze für die Garantien orientiert sich an der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (inkl. verbundener Unternehmen).
Die Möglichkeit der Garantiegewährung durch den SoFFin ist auf Verbindlichkeiten, die bis zum 31. Dezember 2010 emittiert werden, begrenzt.
Quelle: Soffin