Anwohner müssen Kinderlärm in reinen Wohngebieten dulden.

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Gesetzesänderung. Damit sind laute Geräusche von Spielplätzen oder Kindergärten in Wohngebieten kein Grund für Nachbarschaftsklagen.Das ist ein gutes Gesetz, denn KIndern kann man Laut sein nicht verbieten.