Grundsätzlich ist jeder Erwerb einer Immobilie immer mit Steuervorteilen verbunden. Dies unterscheiden sich je nach Objekt nur in Dauer und Höhe.
Bei Bestandsimmobilien beträgt der Steuervorteil 2% p.a. über 50 Jahre für Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden oder 2,5% p.a. über 40 Jahre für Gebäude, die nach 1925 errichtet wurden.
Für Sie heißt das, der Staat schenkt Ihnen jedes Jahr bares Geld. In dem Berechnungsbeispiel zum Beispiel 771 Euro.
Besondere Steuervorteile
Wenn es sich um besonders schützenswerte und wertvolle Immobilien handelt, so sind diese meistens auf einer sogenannten Denkmalschutzliste enthalten. Bei diesen Objekten handelt es sich um Kulturgüter, die der Nachwelt als Teil der Identität unseres Volkes erhalten bleiben sollen.
Eine Sanierung solcher Objekte ist immer mit einem etwas höheren Aufwand verbunden. Der Staat möchte aber, das diese Kulturgüter von privater Hand saniert und instand gehalten werden.
Da der Staat „notorisch klamm“ ist, hat er selber kein Geld dafür, wobei ihm bewusst ist, das ein privater Investor nur dann sich solch einer Aufgabe stellen wird, wenn auch er dadurch einen Vorteil hat, einen Vorteil der sich in Euro und Cent ausdrückt.
Dazu hat der Staat in seinem Steuergesetz (§ 7i und § 7h EStG) die Voraussetzungen geschaffen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass der Investor über einen Zeitraum von 12 Jahren eine erhöhte Abschreibung geltend machen kann.
Diese erhöhte Abschreibung führt in vielen Fällen dazu, dass Sie eine Immobilie ohne Eigenkapital mit TÜV-Zertifizierung, mit Erstvermietungsgarantie, inklusive Rückzahlung des Darlehens usw. zu einer monatlichen Belastung erwerben können, die bei 0 Euro liegt, bzw. in Einzelfällen (bei hohem zu versteuernden Einkommen) sogar noch Geld dafür ausbezahlt bekommen.