Eine alte Masche neu entdeckt – das haben derzeit die Vertriebsmitarbeiter des VSR-Verlages. Das „Anbaggern“ von Passanten auf der Straße, um ihnen ein Zeitschriftenabonnement anzudrehen.
Uns liegen Beschwerden von Verbrauchern vor, die in Fußgängerzonen angesprochen wurden. Danach erzählen die Werber mehr oder weniger immer die gleiche Geschichte: Für ein Projekt gegen die Arbeitslosigkeit bekämen die Verbraucher zwei Monate lang eine Zeitschrift ihrer Wahl von den jungen Leuten kostenlos geliefert. Danach bräuchte der Kunde lediglich eine Bewertung der Arbeit zu schreiben und könne dann frei entscheiden, ob er die Zeitschrift im Abo weiter beziehen möchte.
Viele Verbraucher unterschreiben den von dem Werber vorgelegten Zettel – überzeugt, eine gute Sache zu unterstützten und auch in der Annahme, keine finanzielle Verpflichtung einzugehen. Ein Irrtum, wie sie später feststellen. Tatsächlich unterschreiben die Verbraucher einen 14-monatigen Abonnementvertrag, bei dem lediglich die Lieferung in den ersten zwei Monten kostenlos ist. Kündbar ist das Abo erst zum Ablauf von 14 Monaten!
Das sollten Sie tun: Widerrufen Sie den Vertrag. Wenn der auf der Straße abgeschlossen wurde, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (Ausnahme: Der Preis für die gesamte Abbozeit liegt unter € 200). Schildern Sie auch, wie alles abgelaufen ist und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an (Brief per Einschreiben/Rückschein schicken).
Ärger mit dem VSR-Verlag? Straßenwerbung? Schwindeleien bei der Unterschrift? Untergeschobener Vertrag? Schildern Sie uns das. Wir werden gegen den Verlag notfalls gerichtlich vorgehen, um diese unseriöse Praxis zu unterbinden.
Quelle: VBZ Hamburg