Die geschlossenen Fonds von König & Cie., die hohe Renditen mit einer Beteiligung an Deutschen Lebensversicherungen im Zweitmarkt versprochen haben, sind wirtschaftlich ein herber Verlust für die Anleger.

Auf diesem Schaden müssen die Anleger, die in insgesamt drei Deutsche Lebens-Fonds mit einem Volumen von mehr als 200 Mio. Euro investiert haben, jedoch nicht sitzen bleiben. Das Landgericht Hamburg hat den Prospektherausgeber und den Treuhänder, beide aus der Unternehmensgruppe König & Cie., in erster Instanz zum Schadensersatz gegenüber dem klagenden Anleger verurteilt.