Im Jahr 2009 wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) und den Landespolizeidienststellen in 1.904 Korruptionsverfahren ermittelt, was einem Anstieg von etwas mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr (1.808) entspricht.
Ein Großteil der Ermittlungsverfahren (87 %) betraf den Bereich der strukturellen Korruption. Hierbei handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf Grundlage längerfristig angelegter Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Bei mehr als einem Drittel der gemeldeten Delikte bestanden die festgestellten korruptiven Beziehungen über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren.
Die Zahl der vom BKA und den Landespolizeidienststellen registrierten einzelnen Korruptionsstraftaten ist um rund 26 % zurückgegangen. Während im Vorjahr 8.569 Fälle gemeldet wurden, waren es 2009 noch 6.354 polizeilich festgestellte Delikte.
Sowohl bei den Korruptionsstraftaten als auch bei den so genannten Begleitdelikten, also den mit Korruptionsstraftaten unmittelbar zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im Jahr 2009 der niedrigste Wert der vergangenen fünf Jahre registriert.
Der Schwerpunkt der Korruptionsfälle lag im Jahr 2009 im Bereich der öffentlichen Verwaltung, wobei sich der Trend einer Verlagerung in den Bereich der Wirtschaft weiter fortgesetzt hat.

BKA-Präsident Jörg Ziercke:
„Zwar war die öffentliche Verwaltung statistisch gesehen von Korruption stärker betroffen als die Privatwirtschaft, jedoch bestätigen die Zahlen des Jahres 2009 den in den Vorjahren festgestellten Trend einer Angleichung der beiden Bereiche. Dies dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die öffentliche Verwaltung mittlerweile flächendeckend Anti-Korruptions-Programme und entsprechende Kontrollsysteme eingeführt hat, die eine abschreckende Wirkung nach sich ziehen. Gleichzeitig stellt es sich so dar, dass Korruption in der Wirtschaft zwischenzeitlich mit Nachdruck verfolgt wird und demzufolge die Fallzahlen in diesem Bereich ansteigen.“

Zwar spielten internationale Korruptionssachverhalte auch im Jahr 2009 vom Aufkommen her eine untergeordnete Rolle. Allerdings war mit 69 Straftaten nach dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und 40 Straftaten nach dem EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) im Vergleich zu den Vorjahren ein erneuter Anstieg zu verzeichnen (2008 IntBestG: 31 Straftaten; EUBestG: 10 Straftaten).
BKA-Präsident Jörg Ziercke:
„Auffällig ist nach wie vor, dass wir bislang nur geringe Fallzahlen im Bereich der internationalen Korruptionsstraftaten feststellen – trotz durchgängig global aufgestellter Wirtschaftsunternehmen und des steigenden internationalen Konkurrenzdrucks. Auch bei Korruption – einem typischen Begleitdelikt der Wirtschaftskriminalität – stoßen wir oftmals auf feste, international weit verzweigte „Korruptionsgeflechte“. In diesem Bereich müssen wir daher von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen.“

Im Jahr 2009 wurden im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten 2.953 Tatverdächtige (2008: 3.020) registriert. Dies bedeutet einen geringen Rückgang von etwas mehr als 2 % gegenüber dem Vorjahr. Von den Tatverdächtigen waren 1.547 (Vorjahr: 1.694) den Korrumpierten, also den so genannten „Nehmern“ und 1.406 (Vorjahr: 1.326) den Korrumpierenden, also den so genannten „Gebern“ zuzuordnen.
Während Privatpersonen und die Baubranche bei den „Gebern“ wie in den Vorjahren dominieren, tritt inzwischen auch die Automobilbranche häufiger als „Geber“ auf. Der Mehrjahresvergleich zeigt, dass die „Erlangung von Aufträgen“ auf der „Geber“-Seite mit Abstand das bevorzugte Ziel korruptiven Handelns ist. Bei den „Nehmern“ ist die Leitungsebene insgesamt deutlich überrepräsentiert – Korruption kann demnach durchaus als „Leitungsdelikt“ bezeichnet werden, da die Attraktivität für korruptive Anbahnungen mit größeren Entscheidungsbefugnissen steigt. Ebenso wie in den Vorjahren bilden Bargeld- und Sachzuwendungen den Schwerpunkt bei den Vorteilen auf der „Nehmer“-Seite.

Quelle: BKA