Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch das neue Gesetz zur Ladenöffnung verabschiedet. Die regierende CDU war dabei allerdings nicht ganz geschlossen. Ein Abgeordneter stimmte gegen das Gesetz. Mehrere andere CDU-Parlamentarier erklärten später, sie hätten nur aus Gründen der Fraktionsdisziplin für das Gesetz votiert.
Das neue Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Sachsens Händler ab 2011 an fünf statt an vier Sonntagen im Jahr ihre Geschäfte öffnen dürfen. Der zusätzliche Tag muss allerdings an ein regionales Fest gekoppelt sein. Zudem sollen künftig sonntags Videotheken und Autowaschanlagen betrieben werden dürfen. An Wochentagen und sonnabends kann weiterhin zwischen 6:00 und 22:00 Uhr eingekauft werden. Gute Regelung, wenn das Gericht das dann nicht wieder alles einkassiert.