Wem das Geld fehlt, seine Lebens- oder Rentenversicherung weiter zu besparen oder wer dringend Geld benötigt, denkt oft an die vorzeitige Kündigung des Vertrages. Doch damit gehen hohe finanzielle Verluste einher. Es gibt jedoch die Möglichkeit, diese Verluste durch den Verkauf der Versicherung an speziell für den Aufkauf gegründete Gesellschaften zu verringern.
Sachsens Verbraucherschützer informieren über diesen, oft noch unbekannten Weg. Der Verkauf der Versicherung ist für Verbraucher die bessere Alternative zur Kündigung. So wird man nicht mit den bei einer Kündigung sonst üblichen Stornokosten belastet. Im Ergebnis erhält der bisherige Versicherungsnehmer einen zwischen 5 und 15 Prozent höheren Betrag. Darüber hinaus bleibt der Todesfallschutz zu Gunsten der Hinterbliebenen grundsätzlich erhalten. Das heißt, stirbt die versicherte Person vor Vertragsende, zahlt der Käufer der Police dem Bezugsberechtigten die Todesfallleistung aus. Diese reduziert sich allerdings um den Kaufpreis und die bis zum Todestag eingezahlten Prämien. Allerdings können nicht alle Lebens- und Rentenversicherungen verkauft werden. Bei Rentenversicherungen kommen nur solche mit Kapitalwahlrecht in Betracht. Unverkäuflich sind auch Direktversicherungen über den Arbeitgeber sowie fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Darüber hinaus verlangen die Käufer in der Regel die Erfüllung bestimmter Kriterien. So muss sich in dem Vertrag ein Mindestrückkaufswert, zum Beispiel 5000 €, angesammelt haben. Auch hinsichtlich der Restlaufzeiten gibt es in der Regel Vorgaben. Grundsätzlich werden nur Verträge von Versicherern aufgekauft, die im Hinblick auf die zukünftige Ertragsentwicklung positiv bewertet wurden.
Beim Verkauf der Versicherung auf dem so genannten Zweitmarkt gibt es jedoch auch Risiken. Verbraucher müssen darauf achten, dass sie die Kaufpreiszahlung auch sicher erhalten. Der Abwicklung der Transaktion ist deshalb besonderes Augenmerk zu widmen. Ein weiteres Risiko besteht in mitunter angebotenen Kaufpreisstreckungen. Dabei wird dem Verbraucher zunächst nur ein Teil des Kaufpreises ausgezahlt. Den Rest gibt es dann über mehrere Jahre in Raten. Das Problem besteht in der Insolvenzgefahr des Käufers. In diesem Fall ist der Restbetrag praktisch verloren.
Weitere Informationen zum Verkauf von Lebensversicherungen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen.
Quelle:VBZ Sachsen