Ist das der Einstieg in eine Steuererhöhung? Anders kann man den Hinweis des Bundesfinanzhofes nicht bewerten. Der Bundesfinanzhof fordert eine Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude für die Berechnung der Grundsteuer.
Derzeit würden noch Werte von 1964, in Ostdeutschland sogar von 1935 verwendet, kritisiert das oberste deutsche Steuergericht in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Darin billigte es zwar die alten Werte für Stichtage bis zum 1. Januar 2007, wies aber darauf hin, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, die Neubewertung weiter hinauszuschieben. Eine Neubewertung würde wohl einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte Pressesprecher Michael Wendt. 1964 habe sie rund zehn Jahre gedauert, auch wenn das heute wohl etwas schneller möglich wäre. Wahrscheinlich werde dabei der aktuelle Marktwert zugrunde gelegt, wodurch die für die Grundsteuer herangezogenen Werte deutlich steigen könnten. Das bedeute aber nicht, dass auch die Grundsteuer steigen müsse, sagte Wendt. Der Hebesatz werde von den Gemeinden frei festgelegt. Diese würden wohl reagieren und ihn senken.
Na wer das glaubt………………Das letzteb Mal als soetwas passierte, ging am Himmel ein Stern auf……………