Anleger haben es in Österreich scheinbar wesenrtlich einfacher eine Sammelklage wegen „Falschberatung“ anzustrengen.
Dieses Verfahrensmittel gibt es in Deutschland nicht. Anstatt in vielen Vorgängen viele kleine Einzelverfahren zu führen und damit die Gerichte zu belasten, sollte es doch auch in Deutschland zukünftig möglich sein, solche Sammelklagen anzustrengen. Die Bedingungen für die Zulassung einer solchen Sammelklage sollte das Bundesministerium der Justiz einmal ausarbeiten. Ich bin überzeugt davon, das damit viele Gerichte in Deutschland entlastet würden. Alleine das Thema „Göttinger Gruppe“ beschäftigt ja sicherlich mehr als ein Dutzend Gerichte und Richter in Deutschland. Das muss nicht sein, oder doch?