Das Landgericht Stade hat heute die Klage der SSP Technology Holding ApS, einer Gesellschaft der VENTIZZ-Gruppe, abgewiesen, mit der diese die Rückabwicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG (ISIN DE000A0JBPG2 / WKN A0JBPG) gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology A/S gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 34,54 Mio. € sowie weiterer 19,74 Mio. € Aufwendungen geltend gemacht hatte.
Mit der Klageabweisung hat das Landgericht Stade auch den hilfsweise erhobenen Anspruch auf Zahlung von 8,64 Mio. € wegen der angeblichen Verletzung einer die Bilanz der SSP Technology A/S betreffenden unternehmenskaufvertraglichen Garantie abgelehnt. Die Klageerhebung war Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung der PNE WIND AG vom 16. Oktober 2009.
Quelle: PNE Wind