Wie wir berichtet haben verklagt derzeit die Kanzlei Lachmair das genannte Unternehmen. Hier geht es um die Fragestellung der Rechtmäßigkeit der geschlossenen Verträge zum Policenankauf. Lachmair und Kollegen sehen hier ganz klar KWG-Geschäfte vorliegen.

Hat die Kanzlei mit ihrer Klage Erfolg, dann bedeutet auch die Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages mit dem Kunden. Zusätzlich wird die BaFin den Vorgang sehr genau beobachten, wie wir erfahren haben, um daraus für sich wiederum dann Schlüsse zu ziehen um ggf. Maßnahmen gegen das Unternehmen zu ergreifen. Problematisch sind solche Situationen auch immer für die Vermittler der Verträge. Sobald Sie Kenntnis von solchen Vorgängen haben, empfehlen wir Ihnen, sich die weitere Vermittlung solcher Verträge genauestens zu überlegen, um für sich einen Eigenschutz zu betreiben. Rechtsanwälte klagen sonst möglicherweise auch gegen Sie.