Wer in einem fremden, offenen WLAN-Netzwerk surft, macht sich nicht strafbar, so lautet ein Beschluss der fünften großen Strafkammer des Landesgerichts Wuppertal. Zuvor beschwerte sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal.