Wenn der Flieger Verspätung hat, haben Passagiere Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die fällt umso höher aus, je weiter der Zielflughafen entfernt ist. Das hat der Bundesgerichtshof am heutigen Donnerstag entschieden und somit die Rechte von Fluggästen erneut gestärkt, so eine Meldung im Internet.
Fluggesellschaften dürfen den Transport nicht in die einzelnen Etappenziele beim Zubringer- und Anschlussflug aufteilen und so den Schadensersatzanspruch kürzen, entschieden die Richter jetzt höchstrichterlich.