Garantie der eingezahlten Beträge (inklusive Zulagen) – gleichzeitig Chance auf hohe Renditen – 30 Prozent des Kapitals sofort nach Rentenbeginn entnehmbar – Hartz IV-sicher – Erträge und Wertzuwächse unterliegen nicht der Abgeltungsteuer
Gefördert werden bestimmte von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt. Seit der Einführung des Eigenheimrentengestzes (sog. „Wohnriester“) werden auch bestimmte Darlehens- und Bausparverträge gefördert. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Zertifizierungsstelle) vor Angebotsbeginn zu bestätigen. Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds.
Quelle: BVI