Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weißt darauf hin, dass sie der „sefa factoring Bank N.V., Niederlassung Köln“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die „sefa factoring Bank N.V., Niederlassung Köln“ bietet auf ihrer Webseite Interessenten Tages– und Festgeldkonten als Geldanlagen an (Stand: 24. September 2010). Dabei wird die BaFin als Aufsichtsbehörde angegeben.
Ferner heißt es auf der Webseite, die „sefa factoring Bank N.V.“ unterliege als niederländische Bank der Aufsicht in den Niederlanden und verfüge seit November 1982 über eine niederländische Bankenlizenz. Nach Mitteilung der niederländischen Aufsicht, der De Nederlandsche Bank, wurde ein Unternehmen namens „sefa factoring Bank N.V.“ in den Niederlanden nicht als Bank zugelassen. Eine Einlagensicherung besteht nicht.