Den Begriff haben wir alle schon hunderte Male gehört, aber was ist eine Drückerkolonne eigentlich? Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Verkäufer im Außendienst, die oft außerhalb der gesetzlichen Regelungen Haustürgeschäfte betreiben. Mit unmoralischen und zumeist auch kriminellen Methoden verkaufen sie Zeitschriften-Abonnements und Telefonanschlüsse oder werben Spenden für vorgeblich gemeinnützige Vereine ein.
Im Medienwesen sowie im Bereich der Finanzdienstleistungen, der Telekommunikationsdienstleistungen und der Spendenwerbung ist häufig die Vertragsakquise rechtlich vom Hauptgeschäft abgekoppelt. Subunternehmen werden für die Anwerbung von Kunden beauftragt. Drückerkolonnen unterscheiden sich von seriösen Handelsvertretern durch die regelmäßig fehlende fachliche und rechtliche Ausbildung der Vertreter, die weitestgehende wirtschaftliche und oft auch persönliche Abhängigkeit zu dem unmittelbaren Auftraggeber.
Der Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen kann oftmals nicht nachgewiesen werden aufgrund fehlender schriftlicher Verkaufsversprechen wie z.B. bei Test-Abos, die es gar nicht gibt oder Rücktrittsmöglichkeiten, die nicht erläutert und zurückdatiert werden.
Die beauftragenden Anbieter erhalten die von der Drückerkolonne akquirierten Kunden, ohne formal für deren Methoden verantwortlich zu sein. Durch das Auslagern der Werbetätigkeit an kleine Unternehmen sind sie rechtlich abgekoppelt. Sollte einmal das Wirken einer Drückerkolonne öffentlich werden, distanzieren sich meist die Auftraggeber, äußern ihr Bedauern, kündigen ihren Vertrag mit dem betreffenden Sub-Unternehmen und vergeben oftmals den Auftrag neu – an eine andere Drückerkolonne.