Diese Frage müssens ich einige Vermittler und Initiatoren von LV-Ankaufsmodellen in den nächsten Wochen sicherlich stellen.

Zunächt einmal hinterlässt das „verbrannte Erde“ in der Branche. Verärgerte Kunden kommen dazu. Haben Sie dem Kunden nicht gesagt „das er sein Geld komplett verlieren kann, dann haben Sie ggf. ein Beraterhaftungsproblem“. Auch wenn man Ihnen vielleicht vollmundig erzählt hat „wir haben ein Haftungsadach“. Glauben Sie bitte so einen Mist nicht. Ein Haftungsdach haftet nicht, wenn Sie (oder die Initiatoren) gegen Gesetze verstossen haben. Das ist aber so bei einer Rückabwicklungsanordnung durch die BaFin so.Gegen den Initiator wird es dann sicherlich noch ein strafrechtliches Ermttlungsverfahren geben. Von Bewährung bis Gefängnis gibt es dann da Alles.

Sicherlich auch abhängig davon, was von dem Geld noch da ist.

Manche Dinge haben wir aber auch nicht verstanden. Festgeld ankaufen usw.Bei manchen Unternehmen wäre es einfacher gewesen zu schreiben „was man nicht ankauft, als zu sagen was man ankauft“. Jetzt gibt es die Quittung dafür. Auf dem Markt gibt es aber auch nur wenige Modelle die wirklich wirtschaftlich nachvollziehbar sind.

Wir können überigens jedem Initiator, der ein Schreiben von der BaFin bekommen hat, nur raten, erstmal kein Geld mehr anzunehmen bis das mit der BaFin geklärt ist. Ebenfalls teilen Sie das bitte Ihren Vermittlern mit, damit die selber entscheiden können, ob sie das Risiko eines Totalverlustes des Geldes mit möglicher Beraterhaftung, eingehen wollen.