Das Kreditgeschäft hat traditionell eine überragende Bedeutung für die Entwicklung eines Instituts, ist aber auch die wichtigste Quelle bankgeschäftlicher Risiken. Neben der Beschränkung der Geschäftsmöglichkeiten durch die Pflicht zur Unterlegung der Adressenausfallrisiken mit haftendem Eigenkapital bzw. mit Eigenmitteln gemäß SolvV enthält das KWG besondere Vorschriften für das Kreditgeschäft.
Die Institute haben vierteljährlich ihre Groß- und Millionenkredite nach §§ 13 bis 14 KWG der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Die Anzeigen zu den Betragsangaben können im ExtraNet der Bundesbank im XML-Format eingereicht oder über die Erfassungsplattform erfasst werden. Stammdatenangaben zu einzelnen Kreditnehmern und Kreditnehmereinheiten sind auch weiterhin mit den Vordrucken gemäß den Anlagen 4 und 6 zur GroMiKV papiergebunden einzureichen.
Zentrale Vorschrift ist die Begrenzung des einzelnen Großkredits auf 25 % des haftenden Eigenkapitals für das Anlagebuch bzw. auf 25 % der Eigenmittel für das Gesamtbuch von Handelsbuchinstituten. Als Großkredite gelten Kredite an Kreditnehmer oder an eine Kreditnehmereinheit, die mindestens 10 % des haftenden Eigenkapitals bzw. der Eigenmittel erreichen oder übersteigen. Die Deutsche Bundesbank überwacht die Einhaltung der Großkredit-Obergrenzen sowie die Risikostreuung der Großkredite eines Instituts. Sie geben der Bankenaufsicht wertvolle Hinweise über die betrags- und branchenmäßige Risikokonzentration im Kreditgeschäft der Institute.
Ein Millionenkredit liegt vor, wenn der einem Kreditnehmer bzw. einer Kreditnehmereinheit gewährte Kredit mindestens 1,5 Mio Euro beträgt. Die Evidenzzentrale für Millionenkredite bei der Deutschen Bundesbank ermittelt aus den gemeldeten Millionenkrediten die Gesamtverschuldung je Kreditnehmer und Kreditnehmereinheiten. Die Kreditgeber werden anschließend in einer Rückmeldung über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer unterrichtet.
Diese Informationen werden für eigene Analysen (z.B. bei drohenden Insolvenzen von Unternehmen) bis hin zu Globalauswertungen zur Erkennung möglicher Risiken für die Stabilität des Finanzsystems genutzt. Darüber hinaus dienen die Informationen als Datenbestand in gleicher Weise den Interessen der Kreditinstitute und der mit der Bankenaufsicht befassten Stellen und sind als Informationsquelle für beide Seiten von Bedeutung.
Quelle: Bundesbank